Wiederkehrende Prüfungen nach DGUV und betriebssicherheitsverordnung.
Unsere Preise
Wir bieten Ihnen unsere Leistungen zu fairen und Transparenten Preisen an.
Die Schöneich & Co. GmbH bietet mit Ihren Sachkundigen ein umfangreiches Portfolio der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Betriebsmittelprüfungen an.
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Krane 195,00 €
Krane sind gemäß der DGUV Vorschrift 52 den Einsatzbedingungen entsprechend, jedoch mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen.
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Winden, Hub- und Zuggeräte ab 17,00 €
Unsere Prüfer können diese teils stark beanspruchten Betriebsmittel wie z. B. Kettenzüge, Greifzüge oder auch Fußwinden in unseren eigens dafür errichteten Prüfstand testen. Für Prüfungen am Einsatzort steht ein mobiler Prüfstand zur Verfügung.
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Anschlag- und Lastaufnahmemittel ab 5,00 €
Zu den Lastaufnahmemitteln gehören z.B. Blechklemmen, C-Haken, Greifer, Klauen, Klemmen (Zangen), Lasthebemagnete, Traversen, Vakuumheber.
Neben dem Arbeitsschutzgesetz schreibt die Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrende Prüfungen vor. Für die jeweiligen Betriebsmittel gelten wiederum entsprechende Vorschriften der Unfallversicherung.
Arbeitsmittel, die „Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen“, müssen regelmäßig vom Anwender geprüft werden.
In den „Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (DGUV Regel 100-500 vormals BGR 500) ist es gesetzlich vorgeschrieben, diese Prüfung aufzuzeichnen und vorzuhalten, so dass der sicherheitstechnische Zustand jederzeit nachweisbar ist.
Der Prüfablauf ist abhängig vom Prüfling. Prinzipiell steht zuerst die Sichtung der letzten Prüfprotokolle sowie wenn vorhanden der Prüfbücher an. Im Anschluss durchläuft der Prüfling seine individuelle Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorschriften sowie Herstellervorgaben. Dazu verfügt die Schöneich über stationäre als auch mobile Prüfstände.
Wir arbeiten mit erweiterten Prüfprotokollen. Aus diesem sind für jederman sofort alle relevanten Prüfkriterien und Prüfzustände ersichtlich.
Einmal jährlich? Ein weit verbreiteter Irrglaube der sich leider lange noch nicht korrigiert hat. Die entsprechenden Vorschriften schreiben eine Prüfung der Betriebsmittel spätestens alle 12 Monate vor. Das erforderliche Prüfintervall muss der Unternehmer jedoch in Abhängigkeit von Einsatzgebiet, Einsatzdauer als auch Einsatzbedingungen in seiner Gefährdungsbeurteilung festlegen. So kann es mitunter oftmals zu Prüffristen von 3 oder 6 Monaten kommen.
Unsere Prüfberichte verfügen über eine individuelle fortlaufende Prüfberichts-Nummer. Das ermöglicht es uns Ihnen im Falle von Verlust, dass Protokoll für den jeweiligen Prüfling erneut auszustellen. Wir empfehlen jedem Unternehmer eine Kopie, ob nun digital oder als Ausdruck zu archivieren. Das Original befindet sich bevorzugt am Einsatzort des jeweiligen Prüflings.
Im Verlustfall kann das Prüfprotokolle Ihrer Prüflinge über unsere Webseite herunterladen werden.